Mietflotte

Ihr Partner für die Miete von Anhängern zu verschiedenen Gelegenheiten in Boxberg

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Schön, dass Sie sich für unser Angebot an Wohnwagen, Wohnmobilen, Booten und passenden Anhängern interessieren. Lernen Sie die Mietflotte von Ihrem Mietpark Munk kennen und nutzen Sie gerne unser Buchungstool, um Ihre Reservierung abzuschließen.

Lernen Sie unsere Mietflotte kennen

Wenn Sie sich für die Miete eines Caravans oder eines Motorboots interessieren, sind Sie bei unserem Mietpark Munkan der richtigen Adresse. Lernen Sie unsere Mietflotte bereits vorab etwas besser kennen. Sie können Ihre Buchung gerne direkt über unser Buchungstool tätigen oder Kontakt zu uns aufnehmen, um sich beraten zu lassen. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage.

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Vermietung und Verkauf von Wohnmobilen und Booten

Wir bieten Ihnen hochwertige Caravans und Boote – egal, ob Sie sich für eine Miete für Ihren Sommerurlaub mit Wohnmobil bzw. Boot interessieren oder ob Sie eines unserer Modelle kaufen möchten. Grundsätzlich bieten wir die Miete in den Sommermonaten an und konzentrieren uns im restlichen Jahr auf den Verkauf.

Bei Ihrem Mietpark Munk GmbH in Boxberg finden Sie beste Qualität. Unsere Wohnwagen und Wohnmobile sowie Sport- und Motorboote befinden sich in einem einwandfreien und neuwertigen Zustand. 

Lassen Sie sich gerne von unseren Experten beraten.

Beratung rund um Ihr Boot oder Wohnmobil

Wir möchten, dass Sie mit Ihrem Motorboot bzw. mit Ihrem Caravan glücklich sind. Aus diesem Grund legen wir viel Wert auf eine ausführliche Beratung sowie Einführung. Wir klären alle Ihre Fragen und nehmen uns viel Zeit für Sie

Profitieren auch Sie von unserer Expertise und wenden Sie sich gerne an unser Team.

Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)

Allgemeine Geschäftsbedingungen 2021

Boote

  • 1. Anmeldung, Reservierung, Zahlung des Restbetrages, Stornierung

    Die verbindliche Reservierung kommt zustande, sobald Mietpark Munk Ihnen nach Erhalt Ihres Chartervertrages und einer Anzahlung von 20 % eine Buchungsbestätigung schickt. Die Restzahlung ist ohne Erinnerung spätestens 28 Tage vor Charterbeginn zu überweisen. Bei Rücktritt von dem Vertrag durch den Mieter vor dem vereinbarten Mietbeginn sind folgende Anteile des Mietpreises zu zahlen:


    Rücktritt nach erfolgter Reservierungsbestätigung 20 %

    • Rücktritt bis zu 26 Tage vor vereinbartem Mietbeginn 60 %
    • Rücktritt bis zu 15 Tage vor vereinbartem Mietbeginn 80 %
    • Nichtantritt der Vermietung 100 %

    Bei vorzeitiger Rückgabe des Mietgegenstandes wird kein Ersatz zurückerstattet. Eine Reisekostenrücktrittsversicherung sowie eine Kautionsversicherung werden angeboten.

  • 2. Eignung, Übernahme, Führung des Bootes

    Der Schiffsführer muss volljährig sein und ist für seine Mannschaft und das ihm anvertraute Material verantwortlich. Mietpark Munk, vertreten durch den Übergebenden, behält sich das Recht vor, die Übergabe des Bootes zu verweigern, wenn der Schiffsführer seiner Ansicht nach diese Verantwortung nicht übernehmen kann. In einem solchen Fall wird die Miete unter Ausschluss anderer Entschädigungen zu 50 % zurückgezahlt. Der Schiffsführer übernimmt das Boot nach Erledigung der erforderlichen Formalitäten (Kaution, Überprüfung des Inventars, Funktionsprüfung und ausführlicher Einweisung).


    Die Uhrzeit der Übernahme erfolgt nach Absprache. Handelt es sich um einen sogenannten „rein/raus-Tag“, ist eine Übernahme erst ab etwa 15 Uhr möglich.


    Der festgelegte Schiffsführer muss im Besitz eines für das Revier gültigen Bootsführerscheins sein und ist für die Einhaltung aller Vorschriften voll verantwortlich.

  • 3. Unfälle

    Sofern ein Unfall aufgrund von Unachtsamkeit oder Nichtbeachtung der Instruktionen herbeigeführt wird, können gegenüber Mietpark Munk keine Ansprüche erhoben werden. Der Mieter verpflichtet sich, ihm oder dem Boot zugefügte Schäden unverzüglich Mietpark Munk zu melden. Reparaturen sind nur in ausdrücklicher Zustimmung von Mietpark Munk durchzuführen. Ersatzansprüche bzw. Kostenübernahme durch Mietpark Munk sind ausgeschlossen. Alle Boote sind international kasko- und haftpflichtversichert. Die Haftpflichtversicherung deckt Schäden in Höhe von 10.000.000 €. Eine internationale Versicherungsbestätigung liegt den Bootspapieren bei.

  • 4. Haustiere

    An Bord unserer Boote sind keine Haustiere erlaubt. Sollte nachträglich festgestellt werden, dass ohne Einwilligung des Vermieters Haustiere an Bord waren, ist Mietpark Munk, vertreten durch den Übergebenden, berechtigt, die Kaution einzubehalten.

  • 5. Ausstattung des Bootes, Verlust persönlicher Gegenstände

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  • 6. Kaution

    Für Boote mit Aluminiumpropeller wird eine Kaution von 500 € erhoben. Die Kaution ist vor der Übernahme des Bootes zu überweisen. Ist ein Boot mit Edelstahlpropeller ausgestattet, beträgt die Kaution 1000 €.


    Die Kaution deckt die Selbstbeteiligung der Versicherungssumme im Schadensfall.


    Die Rückzahlung der Kaution erfolgt spätestens 3 Tage nach der Rückgabe des Bootes.


    Sollten nachträglich Schäden festgestellt werden, werden diese dokumentiert und an den Mieter weitergeleitet.


     Nachtrag zur Kaution


    Aufgrund zahlreicher Schäden bei Nutzung der Boote auf Binnenwasserstraßen erhöhen wir die Kaution für Vermietungen auf Flüssen auf 1000 €.

  • 7. Slippen / Kranen

    Im Binnenbereich können alle unsere Boote problemlos geslippt werden, vorausgesetzt die Slippstelle entspricht den üblichen Normen und der Handlungsablauf schließt Zerstörungsgefahren aus. Im Salzwasser ist das Slippen generell untersagt. Die Boote müssen dort stets „gekrant“ werden. Zuwiderhandlungen führen zum Einbehalt der Kaution. Um Streitfälle auszuschließen, sollten Sie die Quittung des Kranvorgangs vorweisen können, anderenfalls steht der Mieter in Beweiszwang.


    Alle unsere RIBs (Festrumpfschlauchboote) verfügen über ein Krangeschirr und dürfen nur mit diesem gekrant werden, da es sonst zu Beschädigungen am Schlauch kommen kann. Das Krangeschirr ist so ausgelegt, dass jeder es sehr leicht nutzen kann.

  • 8. Bei Havarien und Unfällen

    Im Falle von Unfällen/Havarien muss der Mieter Mietpark Munk informieren. Mietpark Munk wird sich bemühen, schnellstmöglich Hilfe und Unterstützung zu organisieren. Bei einer Nutzungsunterbrechung von einem Tag bestehen keinerlei Ansprüche gegenüber dem Vermieter. Eine vom Mieter verursachte Panne schließt jegliche Ersatzleistungsansprüche aus. Der Vermieter behält sich das Recht vor, die Kaution zur Deckung von Schäden am Boot einzubehalten. Entgangene Urlaubsfreuden, die aufgrund von Havarien oder Unfällen während der Mietzeit eintreten, berechtigen nicht zur anteiligen Erstattung des Mietpreises, unabhängig von der Ursache.


    Bei technischen Problemen/Ausfällen an einem Boot muss Mietpark Munk informiert werden und in Absprache wird Mietpark Munk versuchen, eine Reparatur zu organisieren. Ist dies nicht möglich, wird der Mietpreis für die Ausfallzeit, abzüglich eines Tages, zurückerstattet.

  • 9. Versicherungen

    Im Mietpreis sind Haftungen gegenüber Dritten sowie die Versicherung des Bootes enthalten. Die Kaution deckt den Selbstbehalt der Versicherungssumme im Schadensfall. Alle Boote und Trailer haben eine Vollkasko- und internationale Haftpflichtversicherung bis zu einer Deckungssumme von 10 Millionen €. 


    Die Trailer sind im abgestellten Zustand gegen Diebstahl versichert, vorausgesetzt die beigefügte Diebstahlsicherung wurde angebracht.


    Die Mieter selbst und ihr persönlicher Besitz sind nicht versichert.

  • 10. Unverfügbarkeit

    Wenn infolge unvorhergesehener Umstände oder unverschuldeter Ereignisse Mietpark Munk das von Ihnen gemietete Boot nicht zur Verfügung stellen kann, werden wir alles Erforderliche unternehmen, um Ihnen ein Boot gleichwertigen Komforts und gleicher Kapazität zur Verfügung zu stellen. Im Falle der Unmöglichkeit wird Ihnen der Mietpreis unter Ausschluss anderer Ansprüche erstattet.

  • 11. Unterbrechung, Fahrteinschränkung, höhere Gewalt

    Mietpark Munk haftet nicht für Unterbrechungen oder Fahrteinschränkungen, die aufgrund höherer Gewalt entstehen (Arbeiten, Hochwasser, Trockenheit, Streik) oder aufgrund administeriell bedingter Maßnahmen. Im Falle höherer Gewalt behält sich Mietpark Munk das Recht vor, die Übernahme oder Abgabe des Bootes, in Rücksprache mit dem Mieter, an einem anderen Übergabeort vorzunehmen.

  • 12. Rückgabe des Bootes

    Der Mieter ist verpflichtet, das Boot am vereinbarten Rückgabeort zur vereinbarten Zeit zurückzugeben. Der Schiffsführer muss eine angemessene Zeit einkalkulieren, um die rechtzeitige Rückgabe einhalten zu können.


    Sollte das Boot am Tag der Rückgabe wieder in die Vermietung gehen, gilt 10 Uhr als Rückgabezeit.  


    Für jede volle Stunde Verspätung wird ein Betrag von 100 € zur Deckung des Mehraufwandes seitens des Vermieters erhoben. Für jeden verspäteten Tag haftet der Mieter in Höhe der Kaution.


    Bei Rückgabe muss das Boot von persönlichen Gegenständen geräumt, von Müll befreit, die Toilette geleert und der Betankungszustand entsprechend der Absprache mit dem Vermieter sein.


    Das Boot sollte innen und außen grob gereinigt zurückgegeben werden. Sollte dies nicht der Fall sein, wird für die Endreinigung 60 € erhoben.


    Die Ausrüstung sollte so wie bei Übergabe zurückgegeben werden (Seile ohne Knoten zusammengelegt, Rettungswesten zusammengelegt, etc.). Bei Nichteinhaltung ist mit zusätzlichen Kosten zu rechnen. Das Boot sollte im betriebsfähigen Zustand wie bei der Übernahme sein.


    Werden bei der Rückgabe des Bootes Beschädigungen festgestellt, die nicht bei der Übergabe dokumentiert wurden, trägt der Mieter die Kosten der Reparatur, maximal bis zur Höhe der Kaution.

  • 13. Rechtsprechung

    Gerichtsstand ist Bad Mergentheim.


    Sind einzelne Bestimmungen des Vertrages nichtig, wird die Gültigkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. Jegliche Art von Nebenabsprachen bedarf zur Rechtsgültigkeit der Schriftform. In strittigen Fällen wird eine gütliche Einigung angestrebt.

Wohnwagen

  • 1. Anmeldung, Reservierung, Zahlung des Restbetrages, Stornierung

    Die verbindliche Reservierung kommt zustande, sobald Mietpark Munk GmbH  Ihnen nach Erhalt Ihres Mietvertrages und einer Anzahlung von 200€ eine Buchungsbestätigung schickt. Die Restzahlung ist ohne Erinnerung spätestens 28 Tage vor Mietbeginn zu überweisen. Bei Rücktritt von dem Vertrag durch den Mieter vor dem vereinbarten Mietbeginn sind folgende Anteile des Mietpreises zu zahlen:


    Rücktritt nach erfolgter Reservierungsbestätigung 20 %

    Rücktritt bis zu 26 Tage vor vereinbartem Mietbeginn 60 %

    Rücktritt bis zu 15 Tage vor vereinbartem Mietbeginn 80 %

    Nichtantritt der Vermietung 100 %

    Bei vorzeitiger Rückgabe des Mietgegenstandes wird kein Ersatz zurück erstattet.


    Eine Reisekostenrücktrittsversicherung wird empfohlen.

  • 2. Übergabe und Rückgabe

    Die Übergabe des Wohnwagens erfolgt in der Regel ab 14 Uhr bzw. nach Absprache. Die Rückgabe erfolgt bis 10 Uhr oder nach der am Übergabetag vereinbarten und im Übergabeprotokoll festgehaltenen Zeit.  


    Ansonsten bestehen Weiterberechnungen und eventuelle Ausfallkosten für den Wohnwagen.

  • 3. Kaution und Übergabepauschale

    Am Tag der Übergabe des Wohnwagens muss eine Kaution in Höhe von 500 €  hinterlegt werden oder im Vorfeld auf unser Konto überwiesen werden. Die Kaution wird auf dem Übergabeprotokoll zusammen mit dem Zustand des Wohnwagens bestätigt. Wird der Wohnwagen unbeschädigt zurückgebracht, erhalten Sie die Kaution 2 Tage nach der Rückgabe zurück aufs Konto überwiesen. Liegt eine Beschädigung vor oder wird der Wohnwagen  verspätet zurückgegeben, kann die volle Kaution so  lange einbehalten werden, bis die Höhe des Schadens ermittelt ist. Versteckte oder nicht angezeigte Mängel führen zum Ausschluss aus der Mietkartei. Die Übergabepauschale beträgt 100 € und enthält die Kosten für die Übergabe des Wohnwagens und die Einweisung in den Wagen sowie die Rücknahme nach Beendigung der Miete. Außerdem enthält die Gebühr die Kosten für die Außenwäsche, die 11 kg Propangasfüllung, Anschlusskabel + Adapter und die WC-Chemikalien nebst Toilettenpapier, Nutzung der Markise, der Campingmöbel.

  • 4. Unfälle

    Bei einem Unfall sind 1000 € Selbstbeteiligung pro Schaden fällig. Bei jedem Unfall und bei jedem entstandenen Schaden (Vandalismus, Brand, Wildschaden oder Diebstahl) ist immer die zuständige Polizei zu verständigen. Zusätzlich ist ein Unfallmeldeformular mit den Angaben der Unfallbeteiligten bei der Rückgabe vorzulegen. Gegnerische Ansprüche dürfen nicht anerkannt werden. der Vermieter ist in jedem Fall sofort telefonisch oder per Fax zu verständigen. Der Vermieter behält sich vor, weitere Entscheidungen nach eigenem Ermessen zu treffen.

  • 5. Haustiere

    Im Wohnwagen  sind keine Haustiere erlaubt. Sollte nachträglich festgestellt werden, dass ohne Einwilligung des Vermieters Haustiere im Wohnwagen waren, ist Mietpark Munk GmbH berechtigt, die Kaution einzubehalten.

  • 6. Reinigung

    Der Wohnwagen wird sauber und innen gereinigt zurückgenommen. Alle Schränke, Truhen, Waschbereich, Toilette und Fußboden sind feucht auszuwischen. Der Fäkalientank der Toilette ist zu entleeren und auszuspülen. Bitte keine Scheuermittel für die Reinigung verwenden. Die Fenster nicht mit spiritushaltigen Reinigungsmitteln reinigen. Falls die Innenreinigung bei Rückgabe des Wohnwagens vom Vermieter durchgeführt werden muss, werden Reinigungsgebühren erhoben: Innenreinigung/ Müllentsorgung 100 €; WC-Reinigung 100 €.

  • 7. Rauchen

    Im Interesse aller Mieter ist im Wohnwagen das Rauchen verboten. Wird trotz des Verbotes im Wohnwagen geraucht, wird eine Gebühr von 500 € fällig (Reinigung Polster und Wäsche Gardinen, Ozon-Behandlung).

  • 8. Versicherungen

    Im Mietpreis sind Haftungen gegenüber Dritten sowie die Versicherung des Wohnwagens  enthalten.


    Die Kaution deckt die Hälfte des Selbstbehalts der Versicherungssumme im Schadensfall. Die Mieter selbst und ihr persönlicher Besitz sind nicht versichert.

  • 9. Unverfügbarkeit

    Wenn infolge unvorhergesehener Umstände oder unverschuldeter Ereignisse Mietpark Munk GmbH den von Ihnen gemieteten Wohnwagen nicht zur Verfügung stellen kann, werden wir alles Erforderliche unternehmen, um Ihnen einen Wohnwagen  gleichwertigem Komforts und gleicher Kapazität zur Verfügung zu stellen. Im Falle der Unmöglichkeit wird Ihnen der Mietpreis unter Ausschluss anderer Ansprüche erstattet.

  • 10. Nutzung, Unterbrechung, Fahrteinschränkung

    Der Wohnwagen  darf nur zu Camping üblichen Zwecken benutzt werden, nicht weiter- bzw. untervermietet werden und nicht von Personen mit ansteckenden oder anzeigepflichtigen Krankheiten benutzt werden. Folgeschäden gehen zu Lasten des Mieters. Mietpark Munk GmbH haftet nicht für Unterbrechungen oder Fahrteinschränkungen, die aufgrund Höhere Gewalt entstehen (Arbeiten, Hochwasser, Trockenheit, Streik) oder aufgrund administeriell bedingter Maßnahmen. Sollten diese Ereignisse während Ihrer Reise auftreten und den Ausfall mehrerer Tage bedingen, wird anteilmäßig erstattet, wobei eine Ausfallfrist von bis zu 24 Stunden zugunsten des Vermieters angerechnet wird. Im Falle höherer Gewalt behält sich Mietpark Munk GmbH das Recht vor, die Übernahme oder Abgabe des Wohnwagens an einem anderen Ort vorzunehmen. Bei einer nicht vom Mieter verursachten Panne, die eine Unterbrechung von mehr als 24 Stunden zur Folge hat, erfolgt eine Erstattung der entgangenen Mietzeit. Entgangene Urlaubsfreuden, die aufgrund von Havarien oder Unfall während der Mietzeit eintreten, berechtigen nicht zur anteiligen Erstattung des Mietpreises, unabhängig von der Ursache.

  • 11. Auslandsfahrten

    Grundsätzlich sind Auslandsfahrten in alle europäischen Länder möglich. Das Reisen in außereuropäische Länder wie z. B. Israel, Tunesien, Marokko, asiatischer Teil der ehemaligen UdSSR usw. ist nur nach Rücksprache mit dem Vermieter möglich, da sonst kein Versicherungsschutz besteht. Fahrten in Kriegs- und Krisengebiete sind nicht erlaubt.

  • 12. Rechtsprechung

    Gerichtsstand ist Boxberg. Sind einzelne Bestimmungen des Vertrages nichtig, wird die Gültigkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. Jegliche Art von Nebenabsprachen bedürfen zur Rechtsgültigkeit der Schriftform. In strittigen Fällen wird eine gütliche Einigung angestrebt.

Wohnmobile

  • 1. Anmeldung, Reservierung, Zahlung des Restbetrages, Stornierung

    Die verbindliche Reservierung kommt zustande, sobald Mietpark Munk GmbH  Ihnen nach Erhalt Ihres Mietvertrages und einer Anzahlung von 20 % eine Buchungsbestätigung schickt. Die Restzahlung ist ohne Erinnerung spätestens 28 Tage vor Mietbeginn zu überweisen. Bei Rücktritt von dem Vertrag durch den Mieter vor dem vereinbarten Mietbeginn sind folgende Anteile des Mietpreises zu zahlen:


    Rücktritt nach erfolgter Reservierungsbestätigung 20 %

    Rücktritt bis zu 26 Tage vor vereinbartem Mietbeginn 60 %

    Rücktritt bis zu 15 Tage vor vereinbartem Mietbeginn 80 %

    Nichtantritt der Vermietung 100 %

    Bei vorzeitiger Rückgabe des Mietgegenstandes wird kein Ersatz zurück erstattet.


    Eine Reisekostenrücktrittsversicherung wird empfohlen.

  • 2. Übergabe und Rückgabe

    Die Übergabe des Wohnmobils erfolgt in der Regel ab 14 Uhr bzw. nach Absprache. Die Rückgabe erfolgt bis 10 Uhr oder nach der am Übergabetag vereinbarten und im Übergabeprotokoll festgehaltenen Zeit.  


    Ansonsten bestehen Weiterberechnungen und eventuelle Ausfallkosten für das Wohnmobil. Im Mietpreis sind pro Tag 250 km enthalten, Mehrkilometer werden mit 0,30€/km berechnet.

  • 3.Kaution und Übergabepauschale

    Am Tag der Übergabe des Wohnmobils muss eine Kaution in Höhe von 1000 €  hinterlegt werden oder im Vorfeld auf unser Konto überwiesen werden. Die Kaution wird auf dem Übergabeprotokoll zusammen mit dem Zustand des Wohnmobils bestätigt. Wird das Wohnmobil unbeschädigt zurückgebracht, erhalten Sie die Kaution 2 Tage nach der Rückgabe zurück aufs Konto überwiesen. Liegt eine Beschädigung vor oder wird das Wohnmobil  verspätet zurückgegeben, kann die volle Kaution so  lange einbehalten werden, bis die Höhe des Schadens ermittelt ist. Versteckte oder nicht angezeigte Mängel führen zum Ausschluss aus der Mietkartei. Die Übergabepauschale beträgt 150 € und enthält die Kosten für die Übergabe des Wohnmobils und die Einweisung in den Wagen sowie die Rücknahme nach Beendigung der Miete. Außerdem enthält die Gebühr die Kosten für die Außenwäsche, die 11 kg Propangasfüllung, Anschlusskabel + Adapter und die WC-Chemikalien nebst Toilettenpapier, Nutzung der Campingmöbel.

  • 4. Unfälle

    Bei einem Unfall sind 1000 € Selbstbeteiligung pro Schaden fällig. Bei jedem Unfall und bei jedem entstandenen Schaden (Vandalismus, Brand, Wildschaden oder Diebstahl) ist immer die zuständige Polizei zu verständigen. Zusätzlich ist ein Unfallmeldeformular mit den Angaben der Unfallbeteiligten bei der Rückgabe vorzulegen. Gegnerische Ansprüche dürfen nicht anerkannt werden. der Vermieter ist in jedem Fall sofort telefonisch oder per WhatsApp zu verständigen. Der Vermieter behält sich vor, weitere Entscheidungen nach eigenem Ermessen zu treffen.

  • 5. Haustiere

    Im Wohnmobil  sind Haustiere nicht erlaubt. Sollte nachträglich festgestellt werden, dass ohne Einwilligung des Vermieters Haustiere im Wohnmobil waren, ist Mietpark Munk GmbH berechtigt, die Kaution einzubehalten.

  • 6. Reinigung

    Das Wohnmobil wird sauber und innen gereinigt zurückgenommen. Alle Schränke, Truhen, Waschbereich, Toilette und Fußboden sind feucht auszuwischen. Der Fäkalientank der Toilette ist zu entleeren und auszuspülen. Bitte keine Scheuermittel für die Reinigung verwenden. Die Fenster nicht mit spiritushaltigen Reinigungsmitteln reinigen. Falls die Innenreinigung bei Rückgabe des Wohnmobils vom Vermieter durchgeführt werden muss, werden Reinigungsgebühren erhoben: Innenreinigung/ Müllentsorgung 200 €; WC-Reinigung 100 €.

  • 7. Rauchen

    Im Interesse aller Mieter ist im Wohnmobil das Rauchen verboten. Wird trotz des Verbotes im Wohnmobil geraucht, wird eine Gebühr von 500 € fällig (Reinigung Polster und Wäsche Gardinen, Ozon-Behandlung).

  • 8. Versicherungen

    Im Mietpreis sind Haftungen gegenüber Dritten sowie die Versicherung des Wohnmobils  enthalten.


    Die Kaution deckt den Selbstbehalts der Versicherungssumme im Schadensfall. Die Mieter selbst und ihr persönlicher Besitz sind nicht versichert.

  • 9. Unverfügbarkeit

    Wenn infolge unvorhergesehener Umstände oder unverschuldeter Ereignisse Mietpark Munk GmbH das von Ihnen gemietete Wohnmobil  nicht zur Verfügung stellen kann, werden wir alles Erforderliche unternehmen, um Ihnen ein Wohnmobil  gleichwertigem Komforts und gleicher Kapazität zur Verfügung zu stellen. Im Falle der Unmöglichkeit wird Ihnen der Mietpreis unter Ausschluss anderer Ansprüche erstattet.

  • 10. Nutzung, Unterbrechung, Fahrteinschränkung

    Das Wohnmobil  darf nur zu Camping üblichen Zwecken benutzt werden, nicht weiter- bzw. untervermietet werden und nicht von Personen mit ansteckenden oder anzeigepflichtigen Krankheiten benutzt werden. Folgeschäden gehen zu Lasten des Mieters. Mietpark Munk GmbH haftet nicht für Unterbrechungen oder Fahrteinschränkungen, die aufgrund Höhere Gewalt entstehen (Arbeiten, Hochwasser, Trockenheit, Streik) oder aufgrund administeriell bedingter Maßnahmen. Sollten diese Ereignisse während Ihrer Reise auftreten und den Ausfall mehrerer Tage bedingen, wird anteilmäßig erstattet, wobei eine Ausfallfrist von bis zu 24 Stunden zugunsten des Vermieters angerechnet wird. Im Falle höherer Gewalt behält sich Mietpark Munk GmbH das Recht vor, die Übernahme oder Abgabe des Wohnmobils an einem anderen Ort vorzunehmen. Bei einer nicht vom Mieter verursachten Panne, die eine Unterbrechung von mehr als 24 Stunden zur Folge hat, erfolgt eine Erstattung der entgangenen Mietzeit. Entgangene Urlaubsfreuden, die aufgrund von Havarien oder Unfall während der Mietzeit eintreten, berechtigen nicht zur anteiligen Erstattung des Mietpreises, unabhängig von der Ursache.

  • 11. Auslandsfahrten

    Grundsätzlich sind Auslandsfahrten in alle europäischen Länder möglich. Das Reisen in außereuropäische Länder wie z. B. Israel, Tunesien, Marokko, asiatischer Teil der ehemaligen UdSSR usw. ist nur nach Rücksprache mit dem Vermieter möglich, da sonst kein Versicherungsschutz besteht. Fahrten in Kriegs- und Krisengebiete sind nicht erlaubt.

  • 12. Rechtsprechung

    Gerichtsstand ist Boxberg. Sind einzelne Bestimmungen des Vertrages nichtig, wird die Gültigkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. Jegliche Art von Nebenabsprachen bedürfen zur Rechtsgültigkeit der Schriftform. In strittigen Fällen wird eine gütliche Einigung angestrebt.

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